Pflegesätze

Im festina lente Seniorenstift betreuen wir alle pflegebedürftigen Menschen unabhängig vom Alter und Pflegebedarf. Der Pflegegrad wird vom Medizinischen Dienst der Pflegekassen oder von vergleichbaren Diensten anderer Pflegekassen festgestellt. Die sich daraus ergebenden Pflegesätze sind hier aufgelistet.

Menschen, die noch keine Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten, werden bei uns ebenfalls betreut, sofern eine Heimnotwendigkeit besteht. Nähere Informationen dazu geben wir Ihnen gerne.

 

Pflegegrad 1  
Investitionskosten 26,61 €
Unterkunft 27,70 €
Verpflegung 19,78 €
Pflegebedingte Kosten 79,47 €
Ausbildungsumlage 5,68 €
Tagessatz 157,24 €
Gesamtkosten 4783,24 €
./. Anteil Pflegeklasse 131,00 €
Eigenanteil 4652,24 €

 

Pflegegrad 2  
Investitionskosten 26,61 €
Unterkunft 25,70 €
Verpflegung 19,78 €
Pflegebedingte Kosten 101,88 €
Ausbildungsumlage 5,68 €
Tagessatz 179,65 €
Einrichtungseigene Eigenanteil (EEE)
Vergleichswert der pflegebedingten Kosten)
2466,98 €
Gesamtkosten 5464,95 €
./. Anteil Pflegeklasse 805,00 €
-/. Zuschlag der Pflegekassen nach § 43c
SGBXI 15%
370,05 €
Eigenanteil

4289,91 €

 
 

Pflegegrad 3  
Investitionskosten 26,61 €
Unterkunft 25,70 €
Verpflegung 19,78 €
Pflegebedingte Kosten 118,77 €
Ausbildungsumlage 5,68 €
Tagessatz 196,54 €
Einrichtungseigene Eigenanteil (EEE)
Vergleichswert der pflegebedingten Kosten
2466,98 €
Gesamtkosten 5978,75 €
./. Anteil Pflegeklasse 1319,00 €
./. Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c
SGBXI 15 %
370,05 €
Eigenanteil 4289,70 €

 

 
 

Pflegegrad 4  
Investitionskosten 26,61 €
Unterkunft 25,70 €
Verpflegung 19,78 €
Pflegebedingte Kosten 136,39 €
Ausbildungsumlage 5,68 €
Tagessatz 214,16 €
Einrichtungseigene Eigenanteil (EEE)
Vergleichswert der pflegebedingten Kosten
2466,98 €
Gesamtkosten 6514,75€
./. Anteil Pflegekasse 1855,00 €
./. Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c
SGBXI 15 %
370,05 €
Eigenanteil 4289,70 €
Pflegegrad 5  
Investitionskosten 26,61 €
Unterkunft 25,70 €
Verpflegung 19,78 €
Pflegebedingte Kosten 144,31 €
Ausbildungsumlage 5,68 €
Tagessatz 222,08 €
Einrichtungseigene Eigenanteil (EEE)
Vergleichswert der pflegebedingten Kosten
2466,98 €
Gesamtkosten 6755,67 €
./. Anteil Pflegekasse 2096 €
./- Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c 
SGBXI 15 %
370,00 €
Eigenanteil 4289,67 €

Der Betrag „Gesamtkosten“ bezieht sich auf einen Monatsdurchschnitt von 30,42 Tagen.

Sofern der Eigenanteil nicht durch Einkünfte aus Renten oder Kapital bestritten werden kann, ist ggf. die Beantragung von Pflegewohngeld oder Mitteln. Sofern der Eigenanteil nicht durch Einkünfte aus Renten oder Kapital bestritten werden kann, ist ggf. die Beantragung von Pflegewohngeld oder Mitteln des Sozialhilfeträgers möglich oder notwendig. Bei Kurzzeitpflege werden die Investitionskosten in der Regel von der Stadt Wuppertal übernommen. Preise gelten für die Unterkunft im Doppelzimmer. Bei Einzelzimmerbelegung erhöhen sich die Investitionskosten bei allen Pflegegraden um 4,00 € pro Tag.

Abzüglich Leistungszuschlag, nach § 43c SGB XI, der Pflegekasse zu pflegebedingtem Eigenanteil nach Dauer des Aufenthalts bei einer Dauer

  • in den ersten 12 Monaten des Leistungsbezuges 15 %
  • bei mehr als 12 Monaten des Leistungsbezuges 30 %
  • bei mehr als 24 Monaten des Leistungsbezuges 50 %
  • bei mehr als 36 Monaten des Leistungsbezuges 75 %

Der Eigenanteil der pflegebedingten Aufwendungen (Pflegesatz/Ausbildungsumlage) vermindert sich um den jeweiligen Zuschlag der Pflegekasse. Der Eigenanteil der pflegebedingten Aufwendungen (Pflegesatz/Ausbildungsumlage) vermindert sich um den jeweiligen Zuschlag der Pflegekasse.

 

Hinweis

keine aktuellen Hinweise