Pflegesätze

Im festina lente Seniorenstift betreuen wir alle pflegebedürftigen Menschen unabhängig vom Alter und Pflegebedarf. Der Pflegegrad wird vom Medizinischen Dienst der Pflegekassen oder von vergleichbaren Diensten anderer Pflegekassen festgestellt. Die sich daraus ergebenden Pflegesätze sind hier aufgelistet.

Menschen, die noch keine Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten, werden bei uns ebenfalls betreut, sofern eine Heimnotwendigkeit besteht. Nähere Informationen dazu geben wir Ihnen gerne.

Pflegegrad 1
Investitionskosten 22,61 €
Unterkunft 20,28 €
Verpflegung 15,61 €
Pflegebedingte Kosten 50,02 €
Ausbildungsumlage 5,26 €
Tagessatz 113,78 €
Gesamtkosten 3.461,19 €
./. Anteil Pflegeklasse 125,00 €
Eigenanteil 3.336,19 €
Pflegegrad 2
Investitionskosten 22,61€
Unterkunft 20,28€
Verpflegung 15,61€
Pflegebedingte Kosten 63,73€
Ausbildungsumlage 5,26€
Tagessatz 127,49€
Gesamtkosten 3.878,25 €
./. Anteil Pflegeklasse 770,00 €
Eigenanteil 3.108,25 €
Pflegegrad 3  
Investitionskosten 22,61 €
Unterkunft 20,28 €
Verpflegung 15,61 €
Pflegebedingte Kosten 79,90 €
Ausbildungsumlage 5,26 €
Tagessatz 143,66 €
Gesamtkosten 4.370,14 €
./. Anteil Pflegeklasse 1.262,00 €
Eigenanteil 3.108,14 €

 

Pflegegrad 4
Investitionskosten 22,61 €
Unterkunft 20,28 €
Verpflegung 15,61 €
Pflegebedingte Kosten 96,77 €
Ausbildungsumlage 5,26 €
Tagessatz 160,53 €
Gesamtkosten 4.883,32 €
./. Anteil Pflegeklasse 1.775,00 €
Eigenanteil 3.108,32 €
Pflegegrad 5  
Investitionskosten 22,61€
Unterkunft 20,28 €
Verpflegung 15,61 €
Pflegebedingte Kosten 104,33 €
Ausbildungsumlage 5,26 €
Tagessatz 168,09 €
Gesamtkosten 5.113,30 €
./. Anteil Pflegeklasse 2.005,00 €
Eigenanteil 3.108,30 €

Der Betrag „Gesamtkosten“ bezieht sich auf einen Monatsdurchschnitt von 30,42 Tagen.

Sofern der Eigenanteil nicht durch Einkünfte aus Renten oder Kapital bestritten werden kann, ist ggf. die Beantragung von Pflegewohngeld oder Mitteln. Sofern der Eigenanteil nicht durch Einkünfte aus Renten oder Kapital bestritten werden kann, ist ggf. die Beantragung von Pflegewohngeld oder Mitteln des Sozialhilfeträgers möglich oder notwendig. Bei Kurzzeitpflege werden die Investitionskosten in der Regel von der Stadt Wuppertal übernommen. Preise gelten für die Unterkunft im Doppelzimmer. Bei Einzelzimmerbelegung erhöhen sich die Investitionskosten bei allen Pflegegraden um 2,00 € pro Tag.

Abzüglich Leistungszuschlag, nach § 43c SGB XI, der Pflegekasse zu pflegebedingtem Eigenanteil nach Dauer des Aufenthalts bei einer Dauer

  • in den ersten 12 Monaten des Leistungsbezuges 15 %
  • bei mehr als 12 Monaten des Leistungsbezuges 30 %
  • bei mehr als 24 Monaten des Leistungsbezuges 50 %
  • bei mehr als 36 Monaten des Leistungsbezuges 75 %

Der Eigenanteil der pflegebedingten Aufwendungen (Pflegesatz/Ausbildungsumlage) vermindert sich um den jeweiligen Zuschlag der Pflegekasse. Der Eigenanteil der pflegebedingten Aufwendungen (Pflegesatz/Ausbildungsumlage) vermindert sich um den jeweiligen Zuschlag der Pflegekasse.